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Gewerberäume mieten – Kaution und Mietzins

Wer für sein Gewerbe bzw. Firma Räume mieten muss, für den gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen über die Miete von Geschäftsräumen. Viele sind sich dessen nicht bewusst – vor allem nicht, dass es wesentliche Unterschiede zur Wohnungsmiete gibt.


Mietkaution: Wie viel?

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit bei allenfalls ausbleibenden Mietzinsen und Nebenkosten sowie für Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden. Ein gesetzliches Limit für die Höhe gibt es nicht. Juristen sind allerdings der Ansicht, dass die Sicherheitsleistung in einem vernünftigen Verhältnis zu den finanziellen Risiken des Vermieters stehen muss. Die Sicherheit muss bei einer Bank hinterlegt werden, und zwar auf ein Sperrkonto oder als Mietdepot, das auf den Namen des Mieters lautet.


Mietzins: Wie viel?

Was ist ein angemessener Mietzins? Das sagt das Gesetz nicht. Es untersagt lediglich sogenannten Missbrauch. Hierunter wird verstanden: Ein Mietzins ist missbräuchlich, wenn der Vermieter einen übersetzten Ertrag erzielt oder der Zins auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruht. Ausnahmsweise können Mieter den Anfangsmietzins anfechten, wenn sie sich wegen einer persönlichen Notlage oder mangels weiterer Angebote zum Vertragsabschluss gezwungen sahen. Oder auch dann, wenn der Vermieter den Zins verglichen mit der bisherigen Miete erheblich erhöht hat. Dann prüft die Schlichtungsstelle, ob der Ertrag zulässig ist.

Aber Achtung: Mieter haben nur 30 Tage Zeit, um den Anfangsmietzins bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Die Frist rechnet sich ab der Übernahme des Mietobjekts.


Zurückbehalten: Was ist legal?

Wird die Miete nicht bezahlt, darf der Vermieter Sachen im Mietobjekt zurückbehalten. Dieses gesetzliche Pfandrecht – das sogenannte Retentionsrecht – soll den Mietzins und die Nebenkosten sichern. Der Vermieter muss sich in diesem Fall ans Betreibungsamt wenden. Dieses nimmt das Retentionsverzeichnis auf. Gepfändet werden können etwa Mobiliar, Maschinen, Ware oder Fahrzeuge, sofern diese vom Besitzer nicht zwingend zur Ausübung des Berufs gebraucht werden. Die gepfändeten Gegenstände werden wieder frei, wenn beim Betreibungsamt eine Sicherheit in Höhe der Forderung des Vermieters geleistet wird.




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