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  • ps7657

Wertlose Wertsteigerung.......




Das junge Paar war sofort begeistert von der Lage des Grundstückes. Die Gemeinde hatte ein grosses Gebiet neu in die Bauzone aufgenommen und die betreffenden Grundstücke waren ganz neu zum Verkauf ausgeschrieben. Das Paar suchte sich ein zentral gelegenes Grundstück aus und sahen in Gedanken ihr neues Heim klar vor sich.


Das Haus entstand, für eine maximale Wohnfläche wurde auf dem Grundstück die zugelassene Bebauungsziffer voll ausgenutzt. Es hatte sogar noch Platz für einen Badeteich...


Nachdem das Ehepaar das neue Haus bezogen hatte, wurden auch die benachbarten Grundstücke nach und nach besiedelt. Sehr bald stellte sich heraus, dass die relativ hohe Bebauungsziffer und die ungewöhnlich kleinen Mindestabstände zu Strassen und Nachbargrundstücken einen entscheidenden Nachteil hatten: Ruhe und Intimsphäre waren zunehmend gestört.


Nach gut einem Jahr beschloss man schliesslich schweren Herzens, das Haus zu verkaufen und andernorts ein neues Projekt zu realisieren. Um den Wert der Immobilie etwas anzuheben, wurde nochmals etwas investiert. Einige Zehntausend flossen in die Veredelung des Gartens und des Eingangsbereiches. Der Pool wurde optimiert, der Garagenboden versiegelt, ein Kellerraum an die Heizung angeschlossen und ein Designer-Cheminee eingebaut.


Dann setzte man – in Absprache mit einem Immobilienspezialisten – den Verkaufspreis fest. Nach sechs Monaten stellte sich heraus, dass es sich um einen Wunschpreis handelte. Kaufinteressenten störten sich nämlich an genau jenen Dingen, die das Ehepaar zum Verkaufsentscheid gebracht hatten: Die Nähe der Nachbarn und der Quartierstrassen. Das Ehepaar sah sich gezwungen, den Verkaufspreis zu senken. Das Haus wechselte schliesslich den Besitzer zu einem Preis weit unter den Erstehungskosten und natürlich auch weit unter der getätigten Wertsteigerung...

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